Die SCHUFA – Was ist das eigentlich?

Wahrscheinlich hat jeder Mensch, der in Deutschland lebt und volljährig ist, schon ein Mal von der sogenannten SCHUFA gehört. Häufig wird dieses Unternehmen mit Kritik oder mit einem schlechten Ruf in Verbindung gebracht, da es einigen Menschen den Zugang zu Verträgen oder zu Krediten verbietet. Jedoch hat diese Einrichtung eine sehr wichtige Funktion, die im folgenden Artikel näher beleuchtet wird.

Was genau ist die SCHUFA und welche Daten sammelt sie

Bei dieser Einrichtung handelt es sich um ein Unternehmen, welches eine sogenannte Wirtschaftsauskunft erteilen darf. Dieses Unternehmen kann dabei einem anderen Unternehmen, zum Beispiel einer Bank oder einem Mobilfunkanbieter genau mitteilen, ob ein Kunde kreditwürdig ist oder nicht. Dies ist für die Bank oder für ein anderes Unternehmen sehr wichtig, da dieses dadurch das Risiko einer Nichtzahlung deutlich reduzieren kann.

In der Regel verlangen auch Vermieter für den Einzug in eine Wohnung die Ausging dieses Unternehmen. Dabei wird auch ersichtlich, ob ein Mieter noch unbezahlte Mietschulden oder Kreditschulden aufweist und ob alle Zahlungen rechtzeitig durchgeführt wurden.
Über jeden Menschen wird dabei protokolliert, wie viele Girokonten und Kreditkartenkonten dieser Mensch offen hat. Ebenfalls werden alle Kreditverträge und Leasingverträge aufgelistet, wobei bei offenen Zahlungen auch die nicht getilgten Raten von Kommunikationsverträgen in einer solchen Auskunft auftreten können. Weiterhin werden auch allgemeine Daten zu einer Person gesammelt, wie z.B. Anschrift, Name und Geburtsdatum.

Kreditkarten

Möchte nun ein anderes Unternehmen oder eine Bank diese Daten einsehen, so können nie die genauen und detaillierten Daten eingesehen werden. Dabei berechnet das Unternehmen einen sogenannten Score, also einen Punkte-Wert, anhand dessen der Endkunde dann eingeschätzt werden kann. Je höher dieser Wert, desto kreditwürdiger wird der Kunde damit eingestuft.
Allerdings ist dieser Score nicht vollständig entscheidend dafür, ob ein Kunde einen Kredit erhält. Die SCHUFA darf dabei keine Daten über das Einkommen speichern, sodass dieses hierbei nicht einberechnet ist.

Die Selbstauskunft

Sollte ein Bürger Interesse an seinen Daten haben oder diese für einen Vertrag benötigen, so kann dieser ein Mal im Jahr kostenfrei eine sogenannte Selbstauskunft bestellen. Dies geschieht in der Regel auf der Webseite des Unternehmens. Die meisten Unternehmen oder Banken übernehmen jedoch die Kosten für diese Auskunft, falls diese nicht kostenfrei sein sollte. Hier sollte genau darauf geachtet werden, ob alle Daten richtig sind. Nicht selten schleichen sich Fehler in diesen Daten ein, die den Score deutlich reduzieren können.

Die Löschung der SCHUFA Daten

Sollten Daten fehlerhaft eingetragen worden sein, können diese gelöscht werden. Grundsätzlich werden Daten erst dann an das Unternehmen weitergeleitet, wenn eine Forderung bereits zwei Mal gemahnt wurde. Dabei wird der Kunde auch über die Übertragung der Daten informiert.

Für die Löschung von falschen Daten sollte direkt Kontakt mit der Einrichtung aufgenommen werden. Dabei sollten die fehlerhaften Daten genannt und auch mit Belegen deutlich belegt werden. Hierbei sollte auch der Gläubiger kontaktiert werden, falls die Forderungen unberechtigt eingetragen wurden. Bei unbezahlten Forderungen kann die Löschung der SCHUFA Daten nur durch die Bezahlung erfolgen. In der Regel sollte der Kontakt immer sowohl mit den Gläubigern als auch mit dem Auskunftsunternehmen selbst aufgenommen werden.

Wie lange werden die Daten gesichert?

Dies hängt stark von den Daten selbst ab. Allerdings werden die meisten Daten nach rund drei Jahren wieder gelöscht.