Kein Platz im Wintersemester 18/19? – Infos zur Studienplatzklage

Wozu dient die Studienplatzklage?

Die große Zahl der Studienanfänger zwingt die Universitäten dazu, die Hürden für die Aufnahme hochzusetzen. Fast alle Studienplätze sind heutzutage stark zulassungsbeschränkt.

In den jeweiligen Studiengängen ist je nach Fachrichtung ein Numerus Clausus vorgesehen. Das betrifft nicht nur Studiengänge wie beispielsweise Medizin oder Jura, sondern auch Sozial- oder Medienwissenschaften. Vielen jungen Menschen wird es erschwert, in ihr Wunschstudium einzutreten. Studenten müssen mit entsprechend langen Wartezeiten rechnen, wenn der Notendurchschnitt schlechter ist, als erwartet.

Artikel 12 unseres Grundgesetzes besagt, dass jeder Mensch das freie Wahlrecht bezüglich Arbeitsplatz und beruflicher Ausbildung besitzt. Mit einer Klage können Studenten von diesem Recht Gebrauch machen. Es werden Fehler der Universitäten bei der Berechnung der Kapazität von Studienplätzen aufgedeckt und die Chancen auf einen Studienplatz gesteigert. In dem Verfahren wird überprüft, ob die Universität bei der Berechnung der Kapazitäten für die Studenten eines Semesters zu Lasten der Studenten kalkuliert hat.
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Voraussetzungen für die Studienplatzklage

Prinzipiell kann jeder abgelehnte Bewerber einen Studienplatz einklagen. Ohne ein finanzielles Polster wird es nicht leicht, zu klagen. Anwalt, sowie eventuelle Gerichtskosten, müssen einkalkuliert werden.

So wird der Studienplatz eingeklagt

Zuerst ist der Widerspruch bei der Universität gegen die Ablehnung einzureichen. Das sollte in der vorgegebenen Zeit geschehen. Die Frist findet sich auf dem Ablehnungsschreiben und beträgt in der Regel vier Wochen. Danach wird bei eben dieser Universität auch noch ein Antrag auf die außerkapazitäre Zulassung („außerkapazitärer Hochschulantrag“) eingereicht. Dieser basiert auf der simplen Annahme, dass die Universität bei der Berechnung ihrer Kapazität Fehler gemacht hat. Sie verlangt demnach eine Prüfung, ob eine Vergabe des Studienplatzes doch möglich ist. Ohne dieses Kernstück geht es nicht weiter, daher ist der Antrag unabdingbar.

Nächster Schritt: Ein Antrag auf einstweiligen Anordnung beim Verwaltungsgericht.

Anschließend kommt die eigentliche Klage zum Tragen. Erst mit dieser wird das Verfahren gegen die Universität endgültig eröffnet.
Wie sind die Erfolgschancen?

Die Chancen hängen von unterschiedlichen Faktoren ab. Der eigene Anwalt, die Mitkläger und auch das so genannte Losglück spielen eine Rolle. Denn es wird nach der Prüfung schlussendlich ausgelost, wer auf die freien Plätze verteilt wird. Je nach Universität und Studiengang sind die Chancen mehr oder minder erfolgreich, mithilfe der Klage einen Platz zu ergattern.

Besonders kritische Bereiche sind die Human- und die Zahnmedizin. Erfahrungsgemäß ist es hier schwieriger, eine Studienplatzklage erfolgreich durchzusetzen. Das liegt daran, dass ein strenger NC von 1,0 meist Voraussetzung ist und somit verhältnismäßig auch mehr Kläger bereits Ihren Studienplatz einklagen möchten. Hier gilt es langfristig die Kosten und den Nutzen abzuwägen.

Ein spezialisierter Anwalt kann einen genauen Plan erstellen, an welchen Hochschulen die Erfolgsaussichten am Besten sind. Ein Beratungstermin sollte daher möglichst früh angesetzt werden. Geduld ist auch von Nöten, denn je nach äußeren Bedingungen sollte mit 12 bis 18 Monaten Verfahrensdauer gerechnet werden.
Es gibt auch Sonderfälle: Einige Institute lassen es nicht bis zu einem Gerichtsverfahren kommen, sondern nehmen die Studenten stattdessen stillschweigend an. Außergerichtliche Einigungen sind nämlich prinzipiell günstiger für die Hochschulen, als die Gerichtskosten.