Mitarbeiter einstellen

Personalbedarf und -kosten planen

 

Das Einstellen der ersten Mitarbeiter ist ein großer Schritt für Unternehmer. Sie müssen sich selbst Fragen stellen wie: 

  • Wem kann ich vertrauen?
  • Wer ist zuverlässig?
  • Wie viel muss ich zahlen?
  • Wer hat ausreichend Erfahrung und Qualifikation?
  • Wie überzeuge ich Menschen davon, für mich arbeiten zu wollen?

Besonders die letzte Frage stellt manchen Gründer vor Probleme. Denn Geld ist bei jungen Unternehmen oft knapp und die Arbeitslast hoch. Wir können nicht beantworten, welche Werte für jedes einzelne Unternehmen sprechen. Aber wir können Tipps geben, wie ein Arbeitgeber bei der Personalauswahl vorgehen kann – und wie der Weg von der Personalplanung bis zur ersten Lohnabrechnung laufen kann. 

 

Die Suche nach einem Mitarbeiter

Zwar gelingt es einigen Unternehmen beispielsweise mit einem überzeugenden Messeauftritt, spontan Job-Interessenten zu finden, aber das ist nicht die Regel. Am Anfang einer Einstellung steht meist nicht die Bewerbung, sondern die Stellenausschreibung. Je besser ein Arbeitgeber weiß, was ein Mitarbeiter können muss und sollte, desto präziser kann er diese formulieren. Je eindeutiger die Ausschreibung ist, desto besser werden auch die Bewerbungen auf die Stelle. Wer beispielsweise schreibt, dass er mehrjährige Berufserfahrung erwartet, wird auch nur Bewerbungen von erfahrenen Leuten bekommen – und muss in der Folge weniger Absagen erteilen. 

Die Bewerbungsphase

Eine gut formulierte, übersichtliche Bewerbung ist die Ausgangsbasis für jede Einstellung. Wenn der Bewerber vollständige Unterlagen einreicht und die nötigen Voraussetzungen mitbringt, geht es ans Vorstellungsgespräch. Darin müssen sich das Unternehmen und der Bewerber ein Bild voneinander machen. Beide müssen von sich, ihren Werten und Vorstellungen erzählen. So sollte sich im Laufe des Gesprächs zeigen, ob der Jobsuchende in den Betrieb passt. Natürlich können auch Fachfragen gestellt werden, um das Know-how des Bewerbers abzutasten. Egal ob es um Persönlichkeit oder Fachkompetenz geht: In jedem Fall sind offene Fragen geschlossenen gegenüber zu bevorzugen. Das bedeutet, der Einsteller sollte nichts fragen, was sich mit einen einfachen „Ja“ oder „Nein“ beantworten lässt. Stattdessen sollten Fragen gestellt werden wie diese: 

  • Wie stellen Sie sich ein perfektes Arbeitsverhältnis vor?
  • Was motiviert Sie?
  • Was war ein großer Erfolg für Sie?

Wenn man ein gutes Gefühl bei einem Bewerber hat, der die richtigen Qualifikationen mitbringt, kommt es in der Regel zur Einstellung. Doch welche Arten, jemanden einzustellen, gibt es eigentlich? Wir geben die Antwort: 

Reguläres Einstellungsverhältnis

Gerade bei jungen Betrieben bietet es sich an, neue Kräfte zunächst befristet einzustellen. Bis zu zwei Jahre darf sachgrundlos befristet werden, danach muss der Mitarbeiter unbefristet übernommen werden. Die befristete Einstellung ist sinnvoll, weil oft noch nicht abzusehen ist, wie sich ein Unternehmen entwickeln wird. Mit einer Befristung hat der Arbeitgeber die Sicherheit, dass die Angestellten nicht dauerhaft seine Bilanz belasten. Wenn ein Angestellter über die vollen zwei Jahre befristet ist, ist eine Festanstellung danach überaus sinnvoll: Denn er hat sich als treu erwiesen und kennt sich im Betrieb aus. Egal ob ein Angestellter sofort fest oder zunächst befristet eingestellt wird, die ersten sechs Monate gelten in der Regel als Probezeit. Während dieser Phase ist es beiden Parteien, Arbeitnehmer und -geber, mit relativ geringem Aufwand möglich, das Arbeitsverhältnis zu beenden. Nach Ablauf dieser Phase gelten zusätzliche Bestimmungen. Beispiele sind der Kündigungsschutz und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). 

 

Minijob

Wenn es nicht viel zu tun gibt und beispielsweise nur gelegentlich Hilfsarbeiten anfallen, ist der Minijob eine gute Möglichkeit. Erhält der Arbeitnehmer regelmäßig unter 450 Euro, kann das Arbeitsverhältnis als solcher bezeichnet werden. Vorteil für den Arbeitnehmer ist, dass es keinerlei Steuern oder Sozialabgaben zahlen muss. Der Arbeitgeber profitiert von einer Pauschalabgabe von etwa 30 Prozent des Lohns an die Bundesknappschaft. 

 

Die Folgen einer Einstellung 

Durch Arbeitgeberbeiträge zu Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung steigen die Kosten über das Bruttogehalt des Arbeitnehmers hinaus – um etwa 23 Prozent. Das muss ein Unternehmer bedenken, wenn er Arbeitskräfte einstellen will.  Außerdem fallen zusätzliche Verwaltungsaufgaben an: Der Mitarbeiter muss den Behörden gemeldet werden, eine betriebliche Unfallversicherung ist abzuschließen, Arbeitsverträge müssen ausgearbeitet werden und möglicherweise müssen sogar Führungszeugnisse angefordert und begutachtet werden. Ein Unternehmen muss außerdem auf Sonderregelungen achten, wenn es Teilzeitkräfte, Studenten, Rentner oder Auszubildende beschäftigt. In jedem Fall muss sich ein Unternehmer umfassend informieren, wenn er seine ersten Angestellten einstellen möchte, denn wie immer gilt der Rechtsgrundsatz: „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.“